Als Teilnehmer beim Tiergesundheitsdienst mit Abschluss eines Betreuungsvertrages ist es dem Tierarzt möglich, den Tierhalter in die Therapie miteinzubeziehen.
Als Teilnehmer beim Tiergesundheitsdienst mit Abschluss eines Betreuungsvertrages ist es dem Tierarzt möglich, den Tierhalter in die Therapie miteinzubeziehen.